Kork im Kontakt mit Lebensmitteln – rechtliche Aspekte

Als vollkommen natürliches Material ist Kork nach europäischem Recht für den Kontakt mit Lebensmitteln bestimmt. Wir empfehlen Ihnen, sich mit unserem Angebot an Korkreinigern und der Liste der Rechtsakte vertraut zu machen, in denen Sie die Bestätigung finden, dass das EU-Recht Kork im Kontakt mit Lebensmitteln absolut sicher ist.

https://korkgeschaft.de/kategorien/kork-untersetzer/

Alle Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, unterliegen zwei europäischen Rechtsakten:
• Verordnung (EG) 1935/2004 über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, auch bekannt als
Rahmenverordnung oder FCM (Food Contact Materials)-Verordnung

Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, muss eine schriftliche Erklärung beiliegen, die bestätigt, dass sie den für sie geltenden Bestimmungen entsprechen.

Die schriftliche Deklaration ermöglicht eine einfache Identifizierung von Materialien, Artikeln oder Produkten aus Zwischenstufen der Herstellung oder Stoffen, für die sie ausgestellt wurde


• Verordnung (EG) 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die für bestimmte Zwecke bestimmt sind
Lebensmittelkontakt, auch bekannt als GMP (Good Manufacturing Practice)-Verordnung

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/PL/TXT/PDF/?uri=CELEX:02006R2023-20080417&from=EN

Daher muss jedes Material, das als FCM betrachtet wird, dieser Gesetzgebung entsprechen.

Die Verordnung betrifft unter anderem Kork. Nachfolgend finden Sie den Link zum vollständigen Text der Verordnung:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/ALL/?uri=CELEX%3A32004R1935

Kunst. 16 – Konformitätserklärung
Materialien und Gegenständen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, muss eine schriftliche Erklärung beiliegen, die bestätigt, dass sie den für sie geltenden Bestimmungen entsprechen.

Die schriftliche Deklaration ermöglicht eine einfache Identifizierung von Materialien, Artikeln oder Produkten aus Zwischenstufen der Herstellung oder Stoffen, für die sie ausgestellt wurde.


• Verordnung (EG) 2023/2006 über gute Herstellungspraxis für Materialien und Gegenstände, die für bestimmte Zwecke bestimmt sind
Lebensmittelkontakt, auch bekannt als GMP (Good Manufacturing Practice)-Verordnung

https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2006/2023/oj

Daher muss jedes Material, das als FCM betrachtet wird, dieser Gesetzgebung entsprechen.

Weitere Dokumente des EU-Rechts, auf die sich die Korkverordnung bezieht, sind „Grundsatzerklärung zu Korkstopfen und anderen Materialien und Produkten aus Kork, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen“

https://www.edqm.eu/documents/52006/326251/Policy+statement+concerning+cork+stoppers+and+other+cork+materials+and+articles+intended+to+come+into+contact+with+ foodstuffs +% 28Version + 2 + dated + 05.09.2007% 29.pdf / a9a93369-d5a7-a890-9803-2223303f6678? version = 1.1 & t = 1643300608883 & download = true

Und das Dokument ISO ISO 633: 2019, auf das sich das obige Dokument bezieht

https://www.iso.org/obp/ui/#iso:std:iso:633:ed-3:v1:en


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